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AG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.01.2012

45 C 9929/11

Normen:
BGB § 433 Abs. 1
BGB § 434 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2012, 1265-1267

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte betreibt ein Schuhgeschäft auf der G-straße xxx in E. Dort fragte der Kläger am 15.10.2010 [...]
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