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AG Brandenburg - Entscheidung vom 25.04.2012

34 C 45/11

Normen:
BGB § 536a Abs. 2 Nr. 1
BGB § 670

Fundstellen:
WuM 2012, 343

1. Das Urkundenvorbehaltsurteil vom 27.06.2011 wird für vorbehaltlos erklärt. 2. Die Beklagen haben als Gesamtschuldner die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. [...]
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