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AG Bad Segeberg - Entscheidung vom 08.11.2012

17a C 256/10

Normen:
§ 286 BGB
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 7 Abs. 1 StVG
§ 115 Abs. 1 VVG
§ 9 Abs. 5 StVO
§ 10 StVO
§ 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO
§ 256 ZPO
§ 286 ZPO
§ 17 StVG
ZPO § 256 Abs. 1
BGB § 286
BGB § 823 Abs. 1
StVO § 9 Abs. 5 Hs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2013, 864
NZV 2013, 6

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung [...]
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