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VGH Hessen - Entscheidung vom 05.12.2011

8 E 2135/11

Normen:
GKG § 39 Abs. 1
RVG § 32 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 408
NVwZ-RR 2012, 496

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2011 - 5 O 2609/11.F - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der [...]
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