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VGH Bayern - Entscheidung vom 31.03.2011

22 BV 10.2367

Normen:
Art. 49 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 LStVG
§ 3 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG
Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG
Art. 139 WRV i.V.m. Art. 140 GG
Art. 49 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 LStVG
GG Art. 140
LadSchlG § 14 Abs. 1
LadSchlG § 3 S. 1 Nr. 1
WRV Art. 139
§ 3 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung [...]
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