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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.03.2011

22 M 11.300

Normen:
Art. 19 Abs. 4 GG
§ 162 Abs. 1 VwGO
Art. 77 Abs. 2 BayWG a.F.
BayWG Art. 77 Abs. 2
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 162 Abs. 1
VwGO § 164

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. I. Die Antragstellerin wandte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Gültigkeit einer [...]
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