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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.10.2011

22 ZB 10.1259

Normen:
§ 17 a Abs. 1, Abs. 5 GVG
§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO
Art. 44 Abs. 1, Art. 57, Art. 59 und Art. 62 Satz 1 BayVwVfG
§§ 119 ff, § 125 Satz 1, § 142 Abs. 1 und § 313 Abs. 3 BGB.
Art. 44 Abs. 1, Art. 57, Art. 59 und Art. 62 Satz 1 BayVwVfG
BGB § 125 S. 1
BayVwVfG Art. 57
BayVwVfG Art. 59
GVG § 17a Abs. 5
§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO
§ 17 a Abs. 1, Abs. 5 GVG
§§ 119 ff, § 125 Satz 1, § 142 Abs. 1 und § 313 Abs. 3 BGB.

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für [...]
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