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VGH Bayern - Entscheidung vom 17.08.2011

13a ZB 11.30007

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, 3
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des [...]
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