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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.05.2011

22 B 10.1875

Normen:
Art. 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nrn. 1 und 3, Art. 3 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2 Nr. 2, Art. 4 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 BayUIG
Art. 2 Satz 1 lit. a und c, Art. 4 Abs. 2 Satz 2, Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Art. 1, Art. 4 Richtlinie 1999/22/EG (Zoo-Richtlinie)
Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie)
§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nrn. 1, 4 und 7 BNatSchG.
BayUIG Art. 2 Abs. 2 Nr. 1
BayUIG Art. 3 Abs. 1 S. 1
BayUIG Art. 4 Abs. 2
RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 2 S. 2

I. Die Berufung wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. November 2009 in Nr. 1 des Tenors folgende Fassung erhält: 'Die Beklagte wird unter Aufhebung des [...]
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