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VGH Bayern - Entscheidung vom 25.10.2011

7 CS 11.1070

Normen:
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO§ 5 Abs. 1
§ 13; § 14 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2
§ 20 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 JMStV§ 59 Abs. 2 bis 4 RStV
JMStV § 5 Abs. 1
JMStV § 5 Abs. 3
JMStV § 5 Abs. 4 S. 2
JMStV § 20 Abs. 5 S. 2

Fundstellen:
DÖV 2012, 161
MMR 2012, 67
ZUM-RD 2012, 108

I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 20. April 2011 wird die Anordnung der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien vom 24. Januar 2011 aufgehoben. II. Die Antragsgegnerin trägt die [...]
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