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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.12.2011

22 C 11.2565

Normen:
§ 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
VwGO § 147 Abs. 1 S. 1
§ 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1. Der Kläger hatte eine Anfechtungsklage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München wegen gaststättenrechtlicher Auflagen [...]
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