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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.06.2011

22 ZB 11.579

Normen:
§ 12, § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO
§ 86 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO
GewO § 12
GewO § 35
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
§ 12, § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO
§ 86 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung [...]
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