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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.11.2011

A 8 S 1116/11

Normen:
AsylVfG § 28 Abs. 1a
AufenthG § 60 Abs. 1
AsylVfG § 3 Abs. 1

Fundstellen:
ZAR 2012, 81

Soweit die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. Februar 2010 - A 6 K 739/09 - [...]
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