Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß § 52 Abs. 1 , § 63 Abs. 2 GKG in Anlehnung an Nr. 19.1.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 auf 12.500,-- EUR (2,5% der [...]
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