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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.06.2011

8 S 2581/10

Normen:
BauGB § 30 Abs. 1
BauGB § 34 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 2 S. 1

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1 , § 52 Abs. 1 GKG auf 7.500,-- EUR festgesetzt (entsprechend der Wertfestsetzung im ersten Rechtszug). Der Beschluss ist unanfechtbar. [...]
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