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OVG Sachsen - Entscheidung vom 08.03.2011

3 B 230/10

Normen:
GG Art. 6 Abs. 1
AufenthG § 43 Nr. 1
AufenthG § 54 Nr. 1
AufenthG § 60a Abs. 2
AufenthV § 31 Abs. 1

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der einstweiligen Rechtsschutz versagende Teil des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Juli 2010 - 3 L 357/10 - geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der [...]
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