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OVG Sachsen - Entscheidung vom 06.06.2011

2 E 36/11

Normen:
GKG § 52 Abs. 5 S. 1 Nr. 1

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 4. März 2011 - 3 K 1148/09 - geändert. Der Streitwert wird auf 39.840,32 EUR festgesetzt. Über die Beschwerde gegen die [...]
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