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OVG Sachsen - Entscheidung vom 02.03.2011

D 6 A 253/10

Normen:
SächsDG § 89 Abs. 1
SächsDO § 67 Abs. 1
SächsDO § 79 Abs. 1

Die Berufung des Beamten gegen das Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Februar 2010 - 10 K 1531/08 - wird zurückgewiesen. Der Beamte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens [...]
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