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OVG Sachsen - Entscheidung vom 24.02.2011

2 E 91/10

Normen:
RVG § 32 Abs. 2
GKG § 52 Abs. 2

Die Beschwerde wird verworfen. Die ausdrücklich namens des Klägers eingelegte Beschwerde ist unzulässig. Ihr fehlt es an der Beschwer. Ausweislich der Kostenentscheidung im Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz hat [...]
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