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OVG Saarland - Entscheidung vom 01.06.2011

3 A 451/08

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 2
AufenthG § 60 Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
AuslG § 51 Abs. 1

Die Berufung wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die [...]
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