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OVG Saarland - Entscheidung vom 16.02.2011

2 B 352/10

Normen:
AufenthG § 16 Abs. 1 S 5,
ÄAppO § 1 Abs. 2 S 2,
ÄAppO § 1 Abs. 3 S 1 Nr. 1,
ÄAppO § 16,
ÄAppO § 22,
VwGO § 146 Abs. 4 S 6
AufenthG § 16 Abs. 1 S. 5 Hs. 2
ÄAppO § 1 Abs. 2 S. 2
VwGO § 146 Abs. 4 S. 1, 6

Fundstellen:
NVwZ-RR 2011, 338

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1. Dezember 2010 - 10 L 938/10 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für [...]
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