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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.06.2011

8 A 2570/10

Normen:
RGebStV § 5 Abs. 7 S.1 Nr. 4
BefreiungsVO NRW § 3 S. 1 Nr. 4

Fundstellen:
ZUM-RD 2012, 296

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. September 2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig [...]
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