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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.07.2011

2 D 59/09.NE

Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1
BauGB § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
BauNVO § 1 Abs. 5
BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
DVBl 2011, 1314
DÖV 2011, 943

Der Bebauungsplan Nr. 677/I 'S. , östlich I. Straße' der Stadt L. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann [...]
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