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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.11.2011

13 A 3064/08

Normen:
GKG § 39 Abs. 2
GKG § 63 Abs. 3 S. 2

Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Gerichts vom 31. März 2011 geändert. Der Streitwert wird für die zweite Instanz auf 200.000,00 Euro festgesetzt. Im übrigen wird [...]
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