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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.07.2011

13a F 3/11

Normen:
§ 7 Abs. 2 Buchst. a) IFG NRW
IFG NRW § 7 Abs. 2 Buchst. a

Fundstellen:
DVBl 2011, 1238
DÖV 2011, 901

Es wird festgestellt, dass die Verweigerung der Vorlage der Verwaltungsvorgänge, die den Erlass der 19. Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung zum Gegenstand haben, durch den Beigeladenen rechtswidrig ist. I. [...]
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