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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.06.2011

6 A 1183/10

Normen:
§ 839 BGB
BGB § 839

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 22.187,50 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg; [...]
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