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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.06.2011

19 A 1452/09

Normen:
SchulG NRW § 97 Abs. 1 S. 1
SchulG NRW § 97 Abs. 4
SchfkVO § 2 Abs. 1 S. 1 NRW
SchfkVO § 2 Abs. 4 NRW
GG Art. 3 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2011, 900

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung [...]
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