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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.10.2011

13 B 1214/11

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
HRG § 10 Abs. 2
ÄApprO § 1 Abs. 2 S. 2

Die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 28. September 2011 wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde ausgesetzt. Die Entscheidung über den von der Antragsgegnerin gestellten Antrag [...]
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