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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 09.02.2011

15 B 100/11

Normen:
BGB § 745 Abs. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfah-rens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 513,97 Euro festgesetzt. Die zulässige Beschwerde, mit der die [...]
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