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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.02.2011

18 A 1603/10

Normen:
AufenthG § 53
AufenthG § 55
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3
EMRK Art. 8
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 6

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von [...]
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