Die gemäß § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde, über die gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 JVEG der Vorsitzende des Senats als Einzelrichter entscheidet, ist in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang begründet. Der [...]
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