Die Beschwerde, über die gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG , § 944 ZPO wegen der Dringlichkeit der Sache, deren Erledigung eine mündliche Anhörung nicht erfordert, der [...]
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