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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 27.10.2011

OVG 10 A 11.08

Normen:
BauGB § 10 Abs. 3 S. 1
BauGB § 233 Abs. 2 S. 1
BauGB § 34 Abs. 6
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2012, 152

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortskern von G. vom 14. Juni 2007, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt B. vom 12. Dezember 2007, ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. [...]
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