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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 26.07.2011

OVG 1 K 118.08

Normen:
RVG § 61 Abs. 1 S. 1
VwGO § 162 Abs. 2 S. 1
ZPO § 91 Abs. 2 S. 2
ZPO § 92 Abs. 2 S. 2

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 20. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Der Erinnerungsführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten [...]
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