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OLG Thüringen - Entscheidung vom 07.11.2011

1 Ws 409/11

Normen:
StPO § 147
ThürPsychKG § 36 Abs. 4
StPO § 147
ThürPsychKG § 36 Abs. 4

1. Die Rechtsbeschwerde wird verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die den Beteiligten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Der Gebührenstreitwert für das [...]
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