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OLG München - Entscheidung vom 11.04.2011

34 Wx 167/10

Normen:
FamFG § 483
FamFG § 22 Abs. 2
FamFG § 22 Abs. 3
FamFG § 483
FamFG § 22 Abs. 2
FamFG § 22 Abs. 3

I. Die den Beteiligten entstandenen Kosten tragen diese jeweils selbst. Der Beteiligte zu 2 trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens. II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € [...]
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