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OLG München - Entscheidung vom 10.03.2011

34 Wx 55/11

Normen:
BGB § 1018
GBO § 18 Abs. 1
BGB § 1018
GBO § 18 Abs. 1

Fundstellen:
MietRB 2011, 358
NJW-RR 2011, 1461
NZM 2011, 809
NotBZ 2011, 99

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. September 2010 aufgehoben, soweit darin eine Frist zur Konkretisierung der Dienstbarkeit gesetzt wird. I. [...]
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