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OLG Köln - Entscheidung vom 19.08.2011

2 Ws 502/11

Normen:
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Das Ersuchen um Aussetzung der Reststrafe hat sich erledigt. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt. Seine in der [...]
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