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OLG Köln - Entscheidung vom 24.01.2011

17 W 11/11

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der ehemalige Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.082,42 €. Die gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO i. V. m. § 11 [...]
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