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OLG Köln - Entscheidung vom 05.10.2011

17 W 193/11

Normen:
RVG-VV Nr. 3100

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit für den Antragsteller eine Terminsgebühr zuerkannt worden ist. [...]
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