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OLG Köln - Entscheidung vom 05.08.2011

2 Ws 473/11

Normen:
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2011, 387

Die sofortige Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verurteilte zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO ). Durch die angefochtene Entscheidung hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. [...]
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