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OLG Köln - Entscheidung vom 20.10.2011

2 Ws 364/11

Normen:
StPO § 211

1. Die sofortige Beschwerde wird verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Angeschuldigten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. I. Die Staatsanwaltschaft K. [...]
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