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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.02.2011

9 AR 3/11

Normen:
FGG-RG Art. 111
GVG § 17a Abs. 2
GVG § 17a Abs. 6
ZPO § v264 Nr. 2

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Offenburg bestimmt. I. Der Kläger nimmt die Beklagte, seine zwischenzeitlich von ihm geschiedene Ehefrau, auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Die Parteien sind jeweils [...]
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