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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 30.03.2011

17 U 56/09

Normen:
BGB (a.F.) § 676f
BGB (a.F.) § 676g Abs. 1
BGB § 812 Abs. 1 S. 1
BGB (a.F.) § 676f
BGB (a.F.) § 676g Abs. 1
BGB § 812 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
MDR 2011, 869
WM 2011, 1363
ZIP 2011, 1705
ZInsO 2012, 1142

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.04.2009 - 2 O 231/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil ist vorläufig [...]
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