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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.01.2011

I-15 W 249/10

Normen:
GBO § 18
BGB § 1010
GBO § 18
BGB § 1010

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die Beteiligte zu 1) und der Beteiligte zu 2) sind [...]
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