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OLG Hamm - Entscheidung vom 15.02.2011

I-15 W 433/10

Normen:
AktG § 130
FamFG § 59 Abs. 1
FamFG § 388
AktG § 130 Abs. 5
AktG § 130 Abs. 1

Fundstellen:
FGPrax 2011, 205

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Dem Beteiligten zu 1) werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1000 € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde [...]
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