Das Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.9.2007, Az. 2- 01 O 194/04, wird auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.634,79 [...]
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