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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.05.2011

20 W 284/10

Normen:
GG Art. 6 Abs. 2
BGB § 12
BGB § 1626 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 2
BGB § 12
BGB § 1626 Abs. 1

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 24. September 2009 werden aufgehoben. Das Standesamt wird angewiesen, für das eingangs genannte Kind als dritten Vornamen 'Bock' in das [...]
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