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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.05.2011

22 U 233/09

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 20. Oktober 2009 wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gebührenstreitwert für die Berufungsinstanz wird auf 38.400,- € [...]
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