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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.11.2011

I-23 U 22/11

Normen:
BGB § 328 Abs. 1
BGB § 280 Abs. 1

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund [...]
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